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Richtige Handhabung von Holzöfen und -herden


Der Herd ist kein Allesfresser
 

Die Handhabung eines Holzofens bzw. eines Holzherdes ist relativ einfach. Nichtsdestotrotz können durch Fehlbedienungen und unsachgemäßes Verhalten schwere Umweltbelastungen und Schäden am Ofen entstehen.


Voraussetzungen für eine gute Verbrennung sind: 

  • Ein für die Holzverfeuerung geeigneter Herd / Ofen
  • Trockenes und unbehandeltes Holz
  • Angemessene Stückholzgröße
  • Ausreichende Luftzufuhr 
     

Die 2 häufigsten Fehlgriffe sind:


Falsches Brenngut:

In den Hausöfen darf nur unbehandeltes, unbeschichtetes und gut getrocknetes Holz verbrannt werden. Wer andere Materialien verbrennt, überfordert den eigenen Ofen/Herd. Das Fehlen einer künstlichen Luftzufuhr, einer aufwändigen Rauchgasreinigung im Kamin und die niedrigen Verbrennungstemperaturen lassen in unseren Öfen/Herden besonders giftige Abgase entstehen. Nicht verbrannt werden dürfen deshalb: 

  • plastifiziertes Papier
  • Folien
  •  Zeitschriften
  •  behandeltes Holz
  • Sperrplatten
  •  Kunststoffe jeglicher Art
  • Verpackungen oder Verbundstoffe (Tetra Pak)


Nicht ausreichend getrocknetes Holz:

Das im Holz enthaltene Wasser muss bei der Verbrennung verdampfen. Je trockener das Holz, desto besser verbrennt es. Somit hängt der Heizwert von Holz im Wesentlichen vom Feuchtigkeitsgehalt ab. Bei feuchtem Holz werden die optimalen Temperaturen (bis 800 °C) im Ofen/Herd nicht erreicht. Das Holz brennt nicht richtig: es entstehen giftige Abgase.


Die schwerwiegendsten Auswirkungen unsachgemäßer Verbrennung:

  • Giftcocktail in der Luft und in den eigenen Räumen: Bei unsachgemäßer Verbrennung bleibt ein Großteil der Luftschadstoffe in den eigenen Räumen. Die gesundheitlichen Auswirkungen reichen von Atemwegserkrankungen bis zur Zunahme des Krebsrisikos.
  • Herabsetzung der Anlagendauer: Die aggressiven Gase bzw. Säuren, die sich beim Verbrennen von Abfällen bilden, sind dafür verantwortlich, dass sich die Lebensdauer von Holzöfen und Holzherden stark reduziert. Folge: die Feuerungsanlage muss schon nach wenigen Jahren ersetzt werden. 

 Verbrennungsverbot

  • Jegliche Art von Abfall, auch Verpackungen, Zeitungen und Illustrierte dürfen weder im Freien noch im hauseigenen Ofen / Herd verbrannt werden. Die Missachtung dieses Verbots wird gemäß Art. 18 des  Landesgesetzes Nr. 8/2000 mit Verwaltungsstrafen in der Höhe von 100 bis 2.000 Euro geahndet.


 
Kontrollen

  • Für die Kontrollen sind keine speziellen Messgeräte erforderlich. Solche Überprüfungen werden neben dem Landesamt auch von  Gemeindepolizisten, Gemeindebeamten, Carabinieri oder anderen Vollzugsorganen  durchgeführt.