Konventionierter Wohnbau – Bindung laut Art. 79 des LG 13/1997

news-stleonhard-wappen

Informationen bezüglich der Voraussetzung für die Besetzung einer konventionierten Wohnung und der Hauptpflichten, die erfüllt werden müssen, sind auf den Webseiten der Agentur für Wohnbauaufsicht, Hilfskörperschaft des Landes (https://wohnbauaufsicht.provinz.bz.it/default.asp ) einsehbar. Das Informationsblatt (siehe unten), welches vom zuständigen Amt ausgearbeitet wurde, kann hier heruntergeladen werden.

Datei herunterladen (109 KB) - .PDF

06.04.2023

DEU