Die Gemeindeverwaltung gibt die Ausschreibung einer Wohnung im Grundschulgebäude von Walten bekannt.
Der Vordruck für das Gesuch um Zuweisung der Wohnung kann hier heruntergeladen werden. Die Vordrucke für die Gesuche liegen außerdem im Rathaus im Sekretariat (1. Stock) auf.
Anbei finden Sie die entsprechende Verordnung sowie den Ausschussbeschluss, welcher die Frist für die Einreichung der Gesuche regelt.
Die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung sind unter anderem:
a) Der/die Antragstellende muss aktuell den Wohnsitz oder den Arbeitsplatz in der Gemeinde St. Leonhard in Passeier haben.
b) Der/die Antragstellende muss den Wohnsitz oder ohne Unterbrechung die Erwerbstätigkeit seit mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen haben.
Abgabefrist für die Gesuche ist Mittwoch, der 30.10.2024 um 12:00 Uhr.
Die Gesuche können persönlich im Rathaus beim Bürgerschalter abgegeben oder telematisch an die E-Mail-Adresse der Gemeinde info@sankt-leonhard.eu übermittelt werden.
Hinweis: Sollte das Gesuch telematisch übermittelt werden oder nicht persönlich abgegeben werden, ist eine Kopie der Identitätskarte des/der Antragstellenden beizulegen.
Informationen zur Wohnung:
Die Wohnung wird für ein monatliches Konzessionsentgelt von € 606,08, zuzüglich Nebenkosten, vergeben.
Die Wohnung erstreckt sich über ca. 69,00 m² (Eingangsbereich, Abstellraum, Wohnküche, zwei Zimmer, Badezimmer). Außerdem verfügt die Wohnung über eine Terrasse im Ausmaß von knapp 23,00 m².
Die Wohnung kann vermutlich am 01.01.2025 bezogen werden.
Für weitere Informationen können Sie sich an Herrn Andreas Karlegger vom Sekretariat wenden: 0473 861286.
Vordruck - Gesuch um Zuweisung einer Wohnung 2024 (0.15 MB)
Verordnung Zuweisung Gemeindewohnungen zu Wohnzwecken (0.4 MB)
Beschluss Gemeindeausschuss Nr. 380/2024 (0.2 MB)