Beiträge an Unternehmen im Handwerk, Handel und der Gastronomie im Jahr 2026

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 32 vom 27.05.2026 eine Verordnung für die Gewährung von Beiträgen...

Veröffentlichungsdatum:

14.08.2026

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Beschreibung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 32 vom 27.05.2026 eine Verordnung für die Gewährung von Beiträgen an Unternehmen für Projekte zur nachhaltigen Entwicklung genehmigt.

 

Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen, die in den geschlossenen Ortschaften im Gemeindegebiet von St. Leonhard in Passeier eine Tätigkeit in den Sektoren Handwerk, Handel oder Gastronomie ausüben, können für bestimmte Kosten und Investitionen um einen Beitrag ansuchen.

Die Ausgaben, für welche ein Gesuch eingereicht werden kann, sowie die Anspruchsberechtigten und weitere Informationen sind in der Bekanntmachung des Bürgermeisters unten ersichtlich.

 

Antragsberechtigt sind sowohl bereits bestehende Unternehmen als auch Personen, die beabsichtigen, in den geschlossenen Ortschaften des Gemeindegebiets ein Unternehmen zu gründen.

 

Die Gesuche für den Beitrag 2026 können ausschließlich im Zeitraum von Montag, 17.08.2026 bis Donnerstag, 10.09.2026 eingereicht werden.

Die Bearbeitung und Berücksichtigung der Gesuche erfolgen in chronologischer Reihenfolge ihres Eingangs.


- Bekanntmachung des Bürgermeisters 

- Beiträge an Unternehmen - Gesuch

- Verordnung

Kontakt

Beiträge

KOHLSTATT 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER+39 0473 657 734info@sankt-leonhard.eu

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Zuletzt aktualisiert: 28.08.2026, 10:43 Uhr

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