Die Elektronische Gesundheitsakte wird mit weiteren Daten ergänzt – Möglichkeit des Widerspruchs

Alle Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst eingeschrieben sind, verfügen über eine Elektronische...

Veröffentlichungsdatum:

13.06.2024

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Alle Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst eingeschrieben sind, verfügen über eine Elektronische Gesundheitsakte (EGA). Seit 19. Mai 2020 werden diese Akten mit den medizinischen Daten und Dokumenten gespeist, die der öffentliche Gesundheitsdienst ab diesem Zeitpunkt digital generiert hat.

Ab 30. Juni fließen in die EGA progressiv auch medizinische Dokumente aus dem Zeitraum vor dem 19. Mai 2020 ein. Wer dies nicht möchte, kann sich dagegen aussprechen. Der Widerspruch kann über den eigenen nationalen Onlinedienst erhoben werden oder indem man sich an den Südtiroler Sanitätsbetrieb wendet.


Für weitere Informationen: https://civis.bz.it/elektronische-gesundheitsakte


Elektronische Gesundheitsakte

Weitere Informationen

Quelle:https://www.gvcc.net/

Zuletzt aktualisiert: 10.10.2024, 09:00 Uhr

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