Gemeindeausschuss

Gemeindeausschuss der Gemeinde St. Leonhard in Passeier

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Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und aus 5 Referenten.

Die Wahl des Gemeindeausschusses durch den Gemeinderat erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Vorschlag des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung und in offener Abstimmung in einem einzigen Wahlgang. 

In den Gemeindeausschuss können auch Bürger gewählt werden, die nicht dem Gemeinderat angehören.  Ihre Anzahl darf die Hälfte der Ausschussmitglieder und jedenfalls die Hälfte der einer jeden Sprachgruppe zustehenden Sitze im Ausschuss nicht übersteigen. Sie müssen die Voraussetzungen der Vereinbarkeit und der Wählbarkeit zum Ratsmitglied und zum Referenten erfüllen.

Der Gemeindeausschuss wird vom Bürgermeister einberufen. 

Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich.

Der Ausschuss führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Rat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters fallen; er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigene Vorschläge und Anregungen vor.

Der Ausschuss führt zudem sämtliche Akte und Maßnahmen mit verwaltungstechnischem Charakter aus, einschließlich jener, welche die Gemeinde gegenüber Außenstehenden verpflichtet, und ist befugt dieselben dem Bürgermeister, einem Referenten, dem Gemeindesekretär oder an die Beamten der mittleren Führungsebene zu übertragen.

Art der Organisation

Organe

Verantwortlich

Robert Tschöll

Bürgermeister

Mitlglieder

Josef Pichler

Vize-Bürgermeister

Dr. Peter Moosmair

Gemeindereferent

Magdalena Haller

Gemeindereferentin

Stefan Schiefer

Gemeindereferent

Johanna Gögele Ennemoser

Gemeindereferentin

Orte

Gemeinde St. Leonhard in Passeier

KOHLSTATT 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 01.10.2024, 16:57 Uhr