Konventionierter Wohnbau – Bindung laut Art. 79 des LG 13/1997

Informationen bezüglich der Voraussetzung für die Besetzung einer konventionierten Wohnung und der Hauptpflichten,...

Veröffentlichungsdatum:

06.04.2023

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Informationen bezüglich der Voraussetzung für die Besetzung einer konventionierten Wohnung und der Hauptpflichten, die erfüllt werden müssen, sind auf den Webseiten der Agentur für Wohnbauaufsicht, Hilfskörperschaft des Landes (https://wohnbauaufsicht.provinz.bz.it/default.asp ) einsehbar. Das Informationsblatt (siehe unten), welches vom zuständigen Amt ausgearbeitet wurde, kann hier heruntergeladen werden.

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Zuletzt aktualisiert: 12.02.2024, 11:54 Uhr

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